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# 138. Kundmachung:Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Weiz und der Gemeinde Mitterdorf an der Raab, beide politischer Bezirk Weiz

138. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. November 2016 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Weiz und der Gemeinde Mitterdorf an der Raab, beide politischer Bezirk Weiz

> Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird kundgemacht:

## § 1 {#art_1}

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Stadtgemeinde Weiz und der Gemeinde Mitterdorf an der Raab haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

Die Grundstücke Nr. 1/3, 14/3, 15/2, 17/2, 17/3, 18/2, 19/2, 20/2, 23/2, 24/2, 25/2, 37/2, 38/2, 38/3, 38/4, 45/2, 45/3, 51/2, 756/1, 756/2 und 756/4 werden aus der KG Preding, Stadtgemeinde Weiz, ausgeschieden und in die KG Untergreith, Gemeinde Mitterdorf an der Raab, eingegliedert.

Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Weiz aufliegenden technischen Unterlagen, GFN: 2046/2016/68, einzusehen.

## § 2 {#art_2}

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2017 die Genehmigung erteilt.