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# 17. Verordnung:Änderung der Verordnung über die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung der Rebe

17. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Jänner 2017, mit der die Verordnung über die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung der Rebe geändert wird

> Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Steiermärkischen Pflanzenschutzgesetzes, LGBl. Nr. 82/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 22/2016, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung der Rebe, LGBl. Nr. 35/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 22/2016 wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 2 lautet:

„(2) Das Verbreitungsgebiet der ARZ umfasst folgende Gemeinden:

Dem § 12a wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 17/2017 tritt § 4 Abs. 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Februar 2017, in Kraft.“