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# 89. Kundmachung:Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Nestelbach bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

89. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Oktober 2017 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Nestelbach bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

> Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:

## § 1 {#art_1}

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Gemeinde Nestelbach bei Graz wird mit Wirkung vom 10. Oktober 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In grünem Schild ein goldener, mit einem schreitenden roten Fuchs belegter Schrägrechtsbalken, oben und unten begleitet von je einem schräg nach außen gewandten silbernen Nesselblatt.“

## § 2 {#art_2}

Die der Gemeinde Nestelbach bei Graz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.