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# 92. Verordnung:Änderung der Festsetzung der Höhe der Landesumlage

92. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Oktober 2017 mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. April 2008 über die Festsetzung der Höhe der Landesumlage nach dem Gesetz über die Landesumlage geändert wird

> Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Landesumlage, LGBl. Nr. 67/2001, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 28/2008, wird verordnet:

> Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. April 2008 über die Festsetzung der Höhe der Landesumlage nach dem Gesetz über die Landesumlage, LGBl. Nr. 92/2012, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 wird der Wortlaut „7,6 %“ durch den Wortlaut „7,66 %“ ersetzt. Die Wortfolge „mit Ausnahme der Werbeabgabe“ entfällt.

2. Der Text des bisherigen § 2 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) In der Fassung LGBl. Nr. 92/2017 tritt die Änderung des § 1 mit 01.01.2017 in Kraft.“