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# 102. Verordnung:Änderung der Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)

102. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. November 2017, mit der die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird

> Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 113/2015, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 145/2016, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:

634 Euro

469 Euro

579 Euro

413 Euro

386 Euro

257 Euro.“

2. In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „279 Euro“ durch den Betrag „284 Euro“ ersetzt.

3. Dem § 4a wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 102/2017 treten § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2017 in Kraft.“