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# 111. Verordnung:Ortsklasseneinstufung der Gemeinde Altenmarkt bei St. Gallen

111. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Dezember 2017, mit der die Gemeinde Altenmarkt bei St. Gallen in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

> Auf Grund der §§ 2 und 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2014, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

Die Gemeinde Altenmarkt bei St. Gallen wird in die Ortsklasse C eingestuft.

## § 2 {#art_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.