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# 15. Verordnung:Änderung der Landes- Verwaltungsabgabenverordnung 2016

15. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Februar 2018, mit der die Landes- Verwaltungsabgabenverordnung 2016 geändert wird

> Auf Grund der §§ 1 und 2 des Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetzes 1968, LGBl. Nr. 145/1969, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2017, wird verordnet:

> Die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2016, LGBl. Nr. 73/2016, wird wie folgt geändert:

1. Der Text des bisherigen § 6 erhält die Absatzbezeichnung (1). Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 eingefügt:

„(2) Die Änderungen der TP 100 und TP 101 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 6. Februar 2018, in Kraft.“

2. Z 100 des Tarifs des Besonderen Teils der Anlage lautet:

„100.

a) Bewilligung zum gewerbsmäßigen Anbieten, Abschluss und zur Vermittlung von Wetten als Wettunternehmerin/Wettunternehmer

€

419,30

b) Ausstellung einer Bestätigung über die Anzeige von Wettterminals oder der Änderung von Wettterminals, je Wettterminal

€

20,40

c) Bewilligung für den Standort einer Annahmestelle für Wetten

€

139,70“

3. Z 101 des Tarifs des Besonderen Teils der Anlage entfällt.