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# 16. Verordnung:Änderung der Festsetzung des Eurowertes je LKFPunkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten ab 2018

16. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Februar 2018, mit der die Verordnung über die Festsetzung des Eurowertes je LKFPunkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2018 geändert wird

> Auf Grund des § 79 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 2012, LGBl. Nr. 111/2012 in der Fassung LGBl. Nr. 3/2018, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Festsetzung des Eurowertes je LKFPunkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2018, LGBl. Nr. 114/2017, wird wie folgt geändert:

1. § 4 lautet:

## „§ 4 {#art_4}

### Zuschläge {#prov_zuschlage}

Die Zuschläge zu den Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten werden pro Pflegetag wie folgt festgesetzt:

Mehrbettzimmer

Einbettzimmer

Betrag in Euro

Betrag in Euro

40,40

100,90

40,40

100,90

29,80

41,50“

2. Nach § 5 wird folgender § 5a samt Überschrift eingefügt:

## „§ 5a {#art_5a}

### Inkrafttreten von Novellen {#prov_inkrafttreten_von_novellen}

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 16/2018 tritt § 4 mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“