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# 49. Kundmachung:Änderung des Namens der zur Gemeinde Thannhausen gehörenden Ortschaft „Oberfladnitz-Thannhausen“ in „Oberfladnitz“ (politischer Bezirk Weiz)

49. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 2018 über die Genehmigung der Änderung des Namens der zur Gemeinde Thannhausen (politischer Bezirk Weiz) gehörenden Ortschaft „Oberfladnitz-Thannhausen“ in „Oberfladnitz“

> Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt i.d.F. LGBl. Nr. 131/2014, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Thannhausen am 26. Februar 2018 beschlossenen Änderung des Namens der zur genannten Gemeinde gehörenden Ortschaft „Oberfladnitz-Thannhausen“ in „Oberfladnitz“ gemäß § 2 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt i.d.F. LGBl. Nr. 131/2014, mit Wirkung vom 1. Juni 2018 die Genehmigung erteilt.