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# 107. Verordnung:Festsetzung des Eurowertes je LKFPunkt, der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab 2019

107. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 2018 über die Festsetzung des Eurowertes je LKFPunkt, der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2019

> Auf Grund des § 79 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 2012, LGBl. Nr. 111/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

### Eurowert je LKFPunkt {#prov_eurowert_je_lkfpunkt}

Der für die LKFGebühren zur Verrechnung gelangende Eurowert je LKFPunkt wird ab dem Jahr 2019 für die Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt:

1,48 €

1,26 €

## § 2 {#art_2}

### Kostendeckend ermittelte Eurowerte {#prov_kostendeckend_ermittelte_eurowerte}

Die Höhe der im § 1 festgesetzten Eurowerte ist gleich mit der Höhe der kostendeckend ermittelten Eurowerte.

## § 3 {#art_3}

### Amtliche Pflegegebühren {#prov_amtliche_pflegegebuhren}

Auf der Grundlage der für das Jahr 2019 kostendeckend ermittelten Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse werden diese ab 1. Jänner 2019 pro Pflegetag für Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt:

1 088,50 €

806,00 €

418,90 €

311,60 €

177,80 €

## § 4 {#art_4}

### Zuschläge {#prov_zuschlage}

Die Zuschläge zu den Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten werden pro Pflegetag wie folgt festgesetzt:

Mehrbettzimmer

Einbettzimmer

41,30 €

103,10 €

41,30 €

103,10 €

30,40 €

42,30 €

## § 5 {#art_5}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

## § 6 {#art_6}

### Außerkrafttreten {#prov_au_erkrafttreten}

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des EuroWertes je LKFPunkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2018, LGBl. Nr. 114/2017, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 16/2018, außer Kraft.