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# 17. Verordnung:Änderung der Wohnunterstützungs-Durchführungsverordnung

17. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. März 2019, mit der die Stmk. Wohnunterstützungs-Durchführungsverordnung geändert wird

> Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, wird verordnet:

> Die Stmk. Wohnunterstützungs-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 106/2017, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 1 wird der Betrag „1.208,00 Euro“ durch den Betrag „1.263,00 Euro“ ersetzt.

2. In § 4 Abs. 2 wird der Betrag „909,42 Euro“ durch den Betrag „933,06 Euro“ ersetzt.

3. Nach § 6a wird folgender § 6b eingefügt:

## „§ 6b {#art_6b}

### Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 17/2019 {#prov_ubergangsbestimmung_zur_novelle_lgbl_nr_17_2019}

Förderungsverfahren, die am 31. Dezember 2018 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen der StWUG-DVO in der Fassung LGBl. Nr. 106/2017 zu Ende zu führen.“

4. Dem § 8 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 17/2019 treten § 4 und § 6b mit 1. Jänner 2019 in Kraft.“