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# 46. Gesetz:Aufteilung der Gemeinde Murfeld auf die angrenzenden Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark

# (XVII. GPStLT RV EZ 3170/1 AB EZ 3170/3)

46. Gesetz vom 2. April 2019 über die Aufteilung der Gemeinde Murfeld auf die angrenzenden Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark

> Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

## § 1 {#art_1}

Die im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegene Gemeinde Murfeld wird wie folgt aufgeteilt:

## § 2 {#art_2}

Die Auseinandersetzung hinsichtlich des Vermögens der aufzuteilenden Gemeinde Murfeld auf die Marktgemeinden Sankt Veit in der Südsteiermark und Straß in Steiermark sowie Vereinbarungen hinsichtlich des Übergangs sonstiger Rechte und Pflichten der Gemeinde Murfeld erfolgen durch einen von der aufzuteilenden Gemeinde und den aufnehmenden Marktgemeinden unterfertigten Vertrag, der mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wirksam wird.

## § 3 {#art_3}

(1) Ab Wirksamwerden der Aufteilung der Gemeinde Murfeld sind anhängige Verwaltungsverfahren von den Gemeindebehörden der aufnehmenden Marktgemeinden weiterzuführen, in deren sachliche und örtliche Zuständigkeit die Angelegenheit fällt.

(2) Die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufteilung bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse gelten als entsprechende Dienstverhältnisse der Marktgemeinde Straß in Steiermark.

## § 4 {#art_4}

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.