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# 52. Kundmachung:Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Barbara im Mürztal (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)

52. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Juni 2019 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Barbara im Mürztal (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)

> Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 29/2019, wird verlautbart:

## § 1 {#art_1}

Der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Marktgemeinde Sankt Barbara im Mürztal wird mit Wirkung vom 5. Juli 2019 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In rotem Schild mit blauen, gezinnten und golden gesäumten Flanken in Gold die Figur der gekrönten heiligen Barbara in bodenlangem Gewand, mit der Linken auf ein Schwert gestützt und in der angewinkelten Rechten das Modell eines Turms haltend.“

## § 2 {#art_2}

Die der Marktgemeinde Sankt Barbara im Mürztal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.