/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20190812_64/image001.jpg

# 64. Kundmachung:Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Oberhaag und der Gemeinde Sankt Johann im Saggautal, beide politischer Bezirk Leibnitz

64. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. August 2019 über die Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Oberhaag und der Gemeinde Sankt Johann im Saggautal, beide politischer Bezirk Leibnitz

> Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 29/2019, wird kundgemacht:

## § 1 {#art_1}

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Oberhaag und der Gemeinde Sankt Johann im Saggautal haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

Das Grundstück Nr. 84/6 wird aus der KG Obergreith, Gemeinde Oberhaag, ausgeschieden und in die KG Untergreith, Gemeinde Sankt Johann im Saggautal, eingegliedert.

Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Leibnitz aufliegenden technischen Unterlagen, GFN: 1362/2019/66, einzusehen.

## § 2 {#art_2}

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2020 die Genehmigung erteilt.