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# 78. Verordnung:Änderung der Steiermärkischen Bezirkshauptmannschaftenverordnung

78. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Oktober 2019, mit der die Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung geändert wird

> Auf Grund des Art. 15 Abs. 11 B-VG wird verordnet:

> Die Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung, LGBl. Nr. 99/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 99/2014, wird geändert wie folgt:

1. In § 2 wird beim Bezirk Graz-Umgebung der Gemeindename „Unterpremstätten-Zettling“ durch den Gemeindenamen „Premstätten“ ersetzt.

2. In § 2 wird beim Bezirk Hartberg-Fürstenfeld der Gemeindename „Loipersdorf bei Fürstenfeld“ durch den Gemeindenamen „Bad Loipersdorf“ ersetzt.

3. In § 2 wird beim Bezirk Leibnitz der Gemeindename „Straß-Spielfeld“ durch den Gemeindenamen „Straß in Steiermark“ ersetzt.

4. In § 2 wird beim Bezirk Murtal der Gemeindename „Großlobming“ durch den Gemeindenamen „Lobmingtal“ ersetzt.

5. In § 2 wird beim Bezirk Südoststeiermark der Gemeindename „Kirchbach in der Steiermark“ durch den Gemeindenamen „Kirchbach-Zerlach“ ersetzt und entfällt der Gemeindename „Murfeld,“.

6. Der Text des § 5a erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; diesem wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 78/2019 tritt § 2 mit 1. Jänner 2020 in Kraft.“