/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20191212_104/image001.jpg

# 104. Verordnung:Änderung der Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung

104. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Dezember 2019, mit der die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird

> Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, wird verordnet:

> Die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 17/2019, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 1 wird der Betrag „1.263,00 Euro“ durch den Betrag „1.281,00 Euro“ ersetzt.

2. In § 4 Abs. 2 wird der Betrag „933,06 Euro“ durch den Betrag „966,65 Euro“ ersetzt.

3. Nach § 6b wird folgender § 6c eingefügt:

## „§ 6c {#art_6c}

### Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 104/2019 {#prov_ubergangsbestimmung_zur_novelle_lgbl_nr_104_2019}

Förderungsverfahren, die am 31. Dezember 2019 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen der StWUG-DVO in der Fassung LGBl. Nr. 17/2019 zu Ende zu führen.“

4. Dem § 8 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 104/2019 treten § 4 und § 6c mit 1. Jänner 2020 in Kraft.“