/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20191212_106/image001.jpg

# 106. Verordnung:Änderung der Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)

106. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Dezember 2019, mit der die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird

> Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 97/2018, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:

657 Euro

492 Euro

600 Euro

434 Euro

400 Euro

271 Euro.“

2. In § 2 wird der Betrag „54 Euro“ durch den Betrag „55 Euro“ ersetzt.

3. In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „290 Euro“ durch den Betrag „295 Euro“ ersetzt.

4. Dem § 4a wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 106/2019 treten § 1 Abs. 1, § 2 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2019 in Kraft.“