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# 10. Kundmachung:Änderung des Namens der Ortschaft Sankt Kathrein am Offenegg I. Viertel in Sankt Kathrein am Offenegg und Löschung des Namens der Ortschaft Sankt Kathrein am Offenegg II. Viertel in der Gemeinde Sankt Kathrein am Offenegg (politischer Bezirk Weiz)

10. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 2020 über die Genehmigung zur Änderung des Namens der Ortschaft „Sankt Kathrein am Offenegg I. Viertel“ in „Sankt Kathrein am Offenegg“ sowie die Löschung des Namens der Ortschaft „Sankt Kathrein am Offenegg II. Viertel“ in der Gemeinde Sankt Kathrein am Offenegg (politischer Bezirk Weiz)

> Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt i.d.F. LGBl. Nr. 96/2019, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Sankt Kathrein am Offenegg am 30. August 2019 beschlossenen Änderung des Namens der Ortschaft „Sankt Kathrein am Offenegg I. Viertel“ in „Sankt Kathrein am Offenegg“ sowie die Löschung des Namens der Ortschaft „Sankt Kathrein am Offenegg II. Viertel“ gemäß § 2 Abs. 1 und 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt i.d.F. LGBl. Nr. 96/2019, mit Wirkung vom 1. März 2020 die Genehmigung erteilt.