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# 5. Gesetz:Änderung des Steiermärkischen Seniorinnen- und Seniorengesetzes

# (XVII. GPStLT IA EZ 3692/1 AB EZ 3692/2)

5. Gesetz vom 19. November 2019, mit dem das Steiermärkische Seniorinnen- und Seniorengesetz geändert wird

> Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

> Das Gesetz vom 16. November 2004 über die Förderung von Anliegen der älteren Generation (Steiermärkisches Seniorinnen- und Seniorengesetz), LGBl. Nr. 9/2005, zuletzt in der Fassung, LGBl. Nr. 80/2010, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 3 wird der Betrag „e 0,55“ durch den Betrag „€ 1“ ersetzt.

2. In § 4 Abs. 4 lit. a wird das Symbol „e“ durch das Symbol „€“ ersetzt.

3. Der bisherige § 17 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Die Änderung des § 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2020 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.“