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# 21. Gesetz:Änderung der Gemeindewahlordnung 2009

# (XVIII. GPStLT IA EZ 412/1 AB EZ 412/3)

21. Gesetz vom 17. März 2020, mit dem die Gemeindewahlordnung 2009 geändert wird

> Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

> Die Gemeindewahlordnung 2009 – GWO, LGBl. Nr. 59/2009, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2019, wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

2. Nach § 96a wird folgender § 96b eingefügt:

## „§ 96b {#art_96b}

### Außerordentliche Verhältnisse {#prov_au_erordentliche_verhaltnisse}

(1) Wenn die Gemeinderatswahlen und die Wahlen der Migrantinnen- und Migrantenbeiräte infolge von Krieg, von bürgerkriegsähnlichen Zuständen, von Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz 1950 oder Katastrophen nicht entsprechend den Vorgaben dieses Gesetzes durchgeführt werden können, ist die Landesregierung ermächtigt, mit Verordnung

(2) In den Fällen des Abs. 1 verlängert sich die Wahlperiode bis zu dem von der Landesregierung mit Verordnung festgesetzten Wahltag.“

3. In § 97 Abs. 2 Z 9 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 10 angefügt:

4. Dem § 101 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 21/2020 treten die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, § 96b und § 97 Abs. 2 Z 9 und 10 mit dem Tag der Kundmachung, das ist der 17. März 2020, in Kraft.“