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# 94. Verordnung:Änderung der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)

94. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Oktober 2020, mit der die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird

> Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 35/2020, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 106/2019, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:

667 Euro

502 Euro

609 Euro

443 Euro

406 Euro

277 Euro.“

2. In § 2 wird der Betrag „55 Euro“ durch den Betrag „56 Euro“ ersetzt.

3. In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „295 Euro“ durch den Betrag „299 Euro“ ersetzt.

4. Dem § 4a wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 94/2020 treten § 1 Abs. 1, § 2 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2020 in Kraft.“