/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20201217_110/image001.jpg

# 110. Kundmachung:Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Paldau und der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental, beide politischer Bezirk Südoststeiermark

110. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Dezember 2020 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Paldau und der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental, beide politischer Bezirk Südoststeiermark

> Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020, wird kundgemacht:

## § 1 {#art_1}

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Paldau und der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

Das Grundstück Nr. 410/3 wird aus der KG St. Stefan im Rosental, Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental, ausgeschieden und in die KG Axbach, Marktgemeinde Paldau, eingegliedert.

Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Feldbach aufliegenden technischen Unterlagen, GFN 1282/2020/62 einzusehen.

## § 2 {#art_2}

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2021 die Genehmigung erteilt.