/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20201218_127/image001.jpg

# 127. Verordnung:Änderung der Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung

127. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2020, mit der die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird

> Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 113/2020, wird verordnet:

> Die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 104/2019, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 1 wird der Betrag „1.281,00 Euro“ durch den Betrag „1.308,00 Euro“ ersetzt.

2. In § 4 Abs. 2 wird der Betrag „966,65 Euro“ durch den Betrag „1.000,48 Euro“ ersetzt.

3. Nach § 6c wird folgender § 6d eingefügt:

## „§ 6d {#art_6d}

### Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 127/2020 {#prov_ubergangsbestimmung_zur_novelle_lgbl_nr_127_2020}

Förderungsverfahren, die am 31. Dezember 2020 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen der StWUG-DVO in der Fassung LGBl. Nr. 104/2019 zu Ende zu führen.“

4. Dem § 8 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 127/2020 treten § 4 und § 6d mit 1. Jänner 2021 in Kraft.“