/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20210115_2/image001.jpg

# 2. Verordnung:Änderung des Betretungsverbotes von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19

2. Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 14. Jänner 2021, mit der die Verordnung über das Betretungsverbot von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 geändert wird

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 und des § 4 Abs. 1 COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 138/2020, wird verordnet:

> Die Verordnung über das Betretungsverbot von externen Personen sowie Auflagen und Bedingungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. Nr. 132/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 8 wird die Wortfolge „17. Jänner 2021“ durch die Wortfolge „24. Jänner 2021“ ersetzt.

2. Nach § 8 wird folgender § 8a samt Überschrift eingefügt:

## „§ 8a {#art_8a}

### Inkrafttreten von Novellen {#prov_inkrafttreten_von_novellen}

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 2/2021 tritt die Änderung des § 8 mit dem Tag der Kundmachung, das ist der 15. Jänner 2021, in Kraft.“