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# 22. Verordnung:Änderung der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993

22. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Februar 2021, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird

> Auf Grund des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 99/2019, wird verordnet:

> Die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 26/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 74/2020, wird wie folgt geändert:

## Artikel 1 {#art_artikel_1}

§ 14 Abs. 2 dritter Satz lautet:

„Die in den Sätzen 1 und 2 genannten Beträge erhöhen sich um € 70,-- je Quadratmeter Nutzfläche, wenn die Vorgaben gemäß den Tabellen nach § 4 Abs. 8, die ab 01.01.2021 gelten, um 10 % unterschritten werden.“

## Artikel 2 {#art_artikel_2}

Artikel 1 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. Februar 2021, in Kraft.