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# 71. Kundmachung:Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Söding-Sankt Johann (politischer Bezirk Voitsberg)

71. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Juni 2021 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Söding-Sankt Johann (politischer Bezirk Voitsberg)

> Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 114/2020, wird verlautbart:

## § 1 {#art_1}

Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Gemeinde Söding-Sankt Johann wird mit Wirkung vom 30. Juni 2021 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In rotem Schild pfahlweise ein silberner Kreuzstab, um den sich ein Spruchband schlingt, unterlegt von zwei mit einer goldenen brennenden Kerze schräg gekreuzten goldenen Pfeilen, balkenweise beseitet von je drei silbernen Getreidehalmen, von denen jeweils die äußeren gekrümmt sind.“

## § 2 {#art_2}

Die der Gemeinde Söding-Sankt Johann ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.