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# 94. Kundmachung:Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Wettmannstätten und der Marktgemeinde Preding, beide politischer Bezirk Deutschlandsberg

94. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Oktober 2021 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Wettmannstätten und der Marktgemeinde Preding, beide politischer Bezirk Deutschlandsberg

> Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 114/2020, wird kundgemacht:

## § 1 {#art_1}

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinde Wettmannstätten und der Marktgemeinde Preding haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

Die Grundstücke Nr. 234/4, 234/5, 235/2 und 242 werden aus der KG Wohlsdorf, Marktgemeinde Wettmannstätten, ausgeschieden und in die KG Preding, Marktgemeinde Preding, eingegliedert.

Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Leibnitz aufliegenden technischen Unterlagen, GFN 2883/2021/66, einzusehen.

## § 2 {#art_2}

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2022 die Genehmigung erteilt.