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# 105. Verordnung:Änderung der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993

105. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. November 2021, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird

> Auf Grund des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2021, wird verordnet:

> Die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 26/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 65/2021, wird wie folgt geändert:

#### Artikel 1

§ 7 Abs. 15 erster Satz lautet:

„Bei Förderungen von Mietwohnungen gemäß Abs. 2 lit. a kann der Rückzahlungszeitraum auf maximal 20 Jahre erstreckt werden.“

#### Artikel 2

Artikel 1 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. November 2021, in Kraft.