/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20211214_114/image001.jpg

# 114. Verordnung:Änderung der Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)

114. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Dezember 2021, mit der die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird

> Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 51/2021, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 94/2020, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:

681 Euro

510 Euro

622 Euro

451 Euro

415 Euro

294 Euro.“

2. In § 2 wird der Betrag „56 Euro“ durch den Betrag „57 Euro“ ersetzt.

3. In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „299 Euro“ durch den Betrag „305 Euro“ ersetzt.

4. Dem § 4a wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 114/2021 treten § 1 Abs. 1, § 2 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2021 in Kraft.“