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# 124. Verordnung:Änderung der Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung

124. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 2021, mit der die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird

> Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 51/2021, wird verordnet:

> Die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 127/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 1 wird der Betrag „1.308,00 Euro“ durch den Betrag „1.351,00 Euro“ ersetzt.

2. In § 4 Abs. 2 wird der Betrag „1.000,48 Euro“ durch den Betrag „1.030,49 Euro“ ersetzt.

3. Nach § 6d wird folgender § 6e eingefügt:

## „§ 6e {#art_6e}

### Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 124/2021 {#prov_ubergangsbestimmung_zur_novelle_lgbl_nr_124_2021}

Förderungsverfahren, die am 31. Dezember 2021 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen der StWUG-DVO in der Fassung LGBl. Nr. 127/2020 zu Ende zu führen.“

4. Dem § 8 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 124/2021 treten § 4 und § 6e mit 1. Jänner 2022 in Kraft.“