/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20220220_19/image001.jpg

# 19. VerordnungÄnderung der Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen

19. Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 18. Februar 2022, mit der die Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen geändert wird

> Auf Grund der § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 und 2 und § 7 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 6/2022, wird verordnet:

> Die Verordnung, mit der zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen getroffen werden, LGBl. Nr. 88/2021 in der Fassung LGBl. Nr. 11/2022, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „während des gesamten Aufenthalts ist“ die Wortfolge „von nicht betriebsangehörigen Personen“ eingefügt.

2. § 1 Abs. 2 entfällt.

3. Dem § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) In der Fassung LGBl. Nr. 19/2022 tritt § 1 Abs. 1 mit 21. Februar 2022, in Kraft; gleichzeitig entfällt § 1 Abs. 2. “