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# 23. Verordnung:Anpassung der Bauabgabe

23. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. März 2022 über die Anpassung der Bauabgabe

> Aufgrund des § 15 Abs. 4 Steiermärkisches Baugesetz, LGBl. Nr. 59/1995, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 91/2021, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Da die Indexzahl des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Baukostenindex für den Wohnhaus- und Siedlungsbau den Wert von zehn Prozent gegenüber dem Jahr der letzten Anpassung übersteigt, wird der in § 15 Abs. 4 Steiermärkisches Baugesetz bestimmte Einheitssatz mit EUR 11,40/m2 festgesetzt.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.