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# 32. Verordnung:Änderung der Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

32. Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 8. April 2022, mit der die Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen geändert wird

> Auf Grund der § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 und 2 und § 7 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 6/2022, wird verordnet:

> Die Verordnung, mit der zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen getroffen werden, LGBl. Nr. 88/2021, in der Fassung LGBl. Nr. 19/2022, wird wie folgt geändert:

1. § 2a entfällt.

2. Dem § 4 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) In der Fassung LGBl. Nr. 32/2022 tritt § 2a mit 11. April 2022 außer Kraft.“