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# 43. Kundmachung:Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Bad Gleichenberg (politischer Bezirk Südoststeiermark)

43. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juni 2022 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Bad Gleichenberg (politischer Bezirk Südoststeiermark)

> Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 118/2021, wird verlautbart:

## § 1 {#art_1}

Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Gemeinde Bad Gleichenberg wird mit Wirkung vom 30. Juni 2022 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Gold über einem erniedrigten schwarzen, von drei silbernen Wellenfäden durchzogenen zweispitzigen Berg eine rote zweihenkelige römische Amphore, beseitet von je einem schwarzen, leicht geschwungenen und blau fruchtenden Schlehdornzweig.“

## § 2 {#art_2}

Die der Gemeinde Bad Gleichenberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.