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# 94. Verordnung:Änderung der Steiermärkischen Kehrtarifverordnung 2018

94. Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 15. Dezember 2022, mit der die Steiermärkische Kehrtarifverordnung 2018 geändert wird

> Auf Grund des § 125 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 171/2022, wird verordnet:

> Die Steiermärkische Kehrtarifverordnung 2018, LGBl. Nr. 66/2018, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 115/2021, wird wie folgt geändert:

1. Dem §10a wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 94/2022 tritt die Anlage 1 mit 1. Jänner 2023 in Kraft.“

2. Die Anlage 1 wird neu erlassen.

### Anlage 1 {#prov_anlage_1}

#### Kehrtarife

#### A Tarife für die Durchführung von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten gemäß § 2 Z 7 lit. a (§ 7 Steiermärkische Kehrordnung 2018 – StKO 2018)

#### 1. Raumheizgeräte und deren Abgasanlagen

a)

Für die ersten zwei Abgasanlagen je Objekt mit eigener Hausnummer:

Grundgeschoß einschließlich zwei weiterer Geschoße je Abgasanlage

€ 14,21

für jedes weitere Geschoß je Abgasanlage

€ 2,12

b)

Für alle weiteren Abgasanlagen sowie Abgasanlagen für Raumheizgeräte neben Abgasanlagen für Feuerungsanlagen laut Z 2 und 3 die im Objekt mit der gleichen Hausnummer zur gleichen Zeit zu kehren und/oder zu überprüfen sind:

Grundgeschoß einschließlich zwei weiterer Geschoße je Abgasanlage

€ 4,03

für jedes weitere Geschoß je Abgasanlage

€ 2,12

c)

Abgasanlagen, die bestiegen und beschloffen wurden:

Grundgeschoß

€ 24,17

Rest nach Zeitaufwand

d)

Überprüfen von Raumheizgeräten

€ 6,57

#### 2. Feuerungsanlagen

Maximale Nennheizleistung

Feste Brennstoffe

Flüssige Brennstoffe

Pellets, Hackschnitzel und Holzvergaser

Gasförmige Brennstoffe

a)

für die ersten 30 kW

€ 36,15

€ 36,47

€ 44,20

€ 49,41

b)

von 31 bis 40 kW

€ 39,44

€ 39,87

€ 48,34

€ 52,59

c)

von 41 bis 50 kW

€ 42,83

€ 43,15

€ 52,38

€ 55,98

d)

von 51 bis 60 kW

€ 46,01

€ 46,33

€ 56,30

€ 59,27

e)

von 61 bis 70 kW

€ 49,41

€ 49,72

€ 60,44

€ 62,44

f)

von 71 bis 80 kW

€ 52,59

€ 52,90

€ 64,34

€ 65,85

g)

von 81 bis 90 kW

€ 55,98

€ 56,30

€ 68,26

€ 69,13

h)

von 91 bis 100 kW

€ 59,27

€ 59,70

€ 72,40

€ 72,42

i)

von 101 bis 110 kW

€ 60,43

€ 60,75

€ 73,78

€ 73,48

j)

von 111 bis 120 kW

€ 61,39

€ 61,71

€ 75,05

€ 74,53

k)

je weitere 10 kW

€ 3,39

€ 3,39

€ 3,39

€ 3,39

#### 3. Abgasanlagen und Verbindungsstücke

Bei der Überprüfung und der Kehrung von Abgasanlagen und den dazugehörigen Verbindungsstücken gemäß § 7 Abs. 2 Z 2a und 2b StKO 2018 sind die jeweils anzuwendenden Tarife nach A 2 um 20 % zu verringern.

#### 4. Überprüfungen

Optische Überprüfung gemäß § 7 StKO 2018

€ 15,38

je angefangene viertel Stunde und Arbeitskraft

#### B Sonstige Tarife

1.

Sonstige Arbeiten, die nicht in Anlage 1 A aufgezählt sind, wie zum Beispiel Ausscheren (Abziehen) von Abgasanlagen, Einsatz von Inspektionskameras; Ausbrennen oder Rauchdichtprobe nach ÖNORM B 8201 „Rauch- und Abgasfänge – Prüfung auf freien Querschnitt und auf Betriebsdichtheit“ vom 1. Dezember 2000; Überprüfung der Anschlussstellen; dauerhafte topografische Bezeichnung je Abgasanlage sowie für alle anderen Rauchfangkehrerarbeiten und Tätigkeiten als Überwachungsstelle nach dem Steiermärkischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 und auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen

€ 15,38

je angefangene viertel Stunde und Arbeitskraft

2.

Messtechnische Untersuchungen der Rauch- und Abgase von Feuerstätten nach ÖNORM M 7510-2, Überprüfung von Heizungsanlagen Teil 2: Einfache Überprüfung von Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe, Ausgabe 2012 12 15

€ 36,58

3.

Messtechnische Untersuchungen der Rauch- und Abgase von Feuerstätten nach ÖNORM M 7510-4, Überprüfung von Heizungsanlagen Teil 4: Einfache

Überprüfung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, Ausgabe 2012 12 15

€ 47,18

4.

Erstellung des schriftlichen Berichts beim Rauchfangkehrerwechsel gemäß § 124 Gewerbeordnung 1994

€ 27,46

#### C Stundensatz

Stundensatz

€ 15,38

je angefangene viertel Stunde und Arbeitskraft

#### D Mindesttarif

Mindesttarif

€ 32,00