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# 104. Verordnung:Änderung der Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung

104. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2022, mit der die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird

> Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 117/2021, wird verordnet:

> Die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 124/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 1 wird der Betrag „1.351,00 Euro“ durch den Betrag „1.395,00 Euro“ ersetzt.

2. In § 4 Abs. 2 wird der Betrag „1.030,49 Euro“ durch den Betrag „1.110,26 Euro“ ersetzt.

3. Nach § 6e wird folgender § 6f eingefügt:

## „§ 6f {#art_6f}

### Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 104/2022 {#prov_ubergangsbestimmung_zur_novelle_lgbl_nr_104_2022}

Förderungsverfahren, die am 31. Dezember 2022 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen der StWUG-DVO in der Fassung LGBl. Nr. 124/2021 zu Ende zu führen.“

4. Dem § 8 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 104/2022 treten § 4 und § 6f mit 1. Jänner 2023 in Kraft.“