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# 97. Verordnung:Änderung der Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz

97. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2022, mit der die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird

> Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 117/2021, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 114/2021, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:

728 Euro

547 Euro

665 Euro

484 Euro

443 Euro

315 Euro.“

2. In § 2 wird der Betrag „57 Euro“ durch den Betrag „61 Euro“ ersetzt.

3. In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „305 Euro“ durch den Betrag „326 Euro“ ersetzt.

4. Dem § 4a wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 97/2022 treten § 1 Abs. 1, § 2 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2022 in Kraft.“