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# 17. VerordnungÄnderung der Bau-Übertragungsverordnung 2013

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Februar 2023, mit der die BauÜbertragungsverordnung 2013 geändert wird

> Aufgrund des § 40 Abs. 5 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 118/2021, wird über Antrag der unter § 1 bezeichneten Gemeinden verordnet:

> Die Bau-Übertragungsverordnung 2013, LGBl. Nr. 1/2013, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 39/2022, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 lit. E Z 16 entfällt.

2. Dem § 5 wird folgender Abs. 14 angefügt:

„(14) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 17/2023, bei den bis zum Tag der Kundmachung dieser Verordnung zuständigen Behörden anhängigen Verfahren sind von diesen zu Ende zu führen.“

3. Dem § 8 wird folgender Abs. 14 angefügt:

„(14) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 17/2023 tritt § 5 Abs. 14 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. Februar 2023, in Kraft; gleichzeitig tritt § 1 Abs. 1 lit. E Z 16 außer Kraft.“