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# 66. Gesetz: Änderung des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes 2006

# (XVIII. GPStLT AB EZ 2933/2 RV 2933/1)

66. Gesetz vom 25. April 2023, mit dem das Steiermärkische Parkgebührengesetz 2006 geändert wird

> Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

> Das Steiermärkische Parkgebührengesetz 2006, LGBl. Nr. 37/2006, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 80/2017, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „80 Cent“ durch den Betrag „1,60 Euro“ ersetzt.

2. § 5 Abs. 5 Z 1 lautet:

3. § 5 Abs. 5 Z 3 lautet:

4. Dem § 5 wird Abs. 6 angefügt:

„(6) Der Pauschalbetrag (Abs. 2 und 4) darf pro Monat die für 50 Stunden zu entrichtende Parkgebühr (§ 3 Abs. 1) nicht übersteigen.“

5. § 6 Abs. 1 Z 5 lautet:

6. In § 12 Abs. 1 wird der Betrag „218 Euro“ durch den Betrag „365 Euro“ ersetzt.

7. In § 12 Abs. 2 wird der Betrag „73 Euro“ durch den Betrag „120 Euro“ ersetzt.

8. Nach § 12 Abs. 4 wird folgender Abs. 4a eingefügt:

„(4a) Bei den nach Abs. 1 und 2 mit Strafe bedrohten Verwaltungsübertretungen können, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass

9. Dem § 15 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 66/2023 treten § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 5 Z 1 und 3 und Abs. 6, § 6 Abs. 1 Z 5 und § 12 Abs. 1, 2 und 4a, mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2023, in Kraft.“