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# 77. Verordnuung:Änderung der Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung

77. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 2023, mit der die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird

> Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 12/2023, wird verordnet:

> Die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 104/2022, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 1 wird der Betrag „1.395,00 Euro“ durch den Betrag „1.414,00 Euro“ ersetzt.

2. § 5 lautet:

### „§ 5 {#prov_5}

### Höchstbetrag der Förderung {#prov_hochstbetrag_der_forderung}

Der Höchstbetrag der Förderung beträgt

3. Dem § 8 wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 77/2023 treten § 4 Abs. 1 und § 5 mit 1. August 2023 in Kraft.“