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# 87. Verordnung:Werttarif für die Bemessung der Entschädigung für Schlachtschweine für den Monat August 2023

87. Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 16. August 2023 über den Werttarif für die Bemessung der Entschädigung für Schlachtschweine für den Monat August 2023

> Auf Grund des § 52 Abs. 1 lit. a des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, in der Fassung BGBl. Nr. 258/2021, wird verordnet:

Der Werttarif für die Bemessung der Entschädigung für Vermögensnachteile durch die im Monat August 2023 in den im § 48 Abs. 1 Z 1 Tierseuchengesetz genannten Fällen getöteten oder verendeten Schlachtschweine wird pro Kilogramm Lebendgewicht mit EUR 2,10 festgesetzt. Dieser Tarif enthält keine Umsatzsteuer.