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# 90. Verordnung:Änderung des Nationalparkplans für den Nationalpark Gesäuse

90. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. September 2023, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der der Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse erlassen wird, geändert wird

> Auf Grund des § 5 des Gesetzes über den Nationalpark Gesäuse, LGBl. Nr. 61/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2017, wird verordnet:

> Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der der Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse erlassen wird, LGBl. Nr. 31/2015, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt:

### „§ 16a {#prov_16a}

### Inkrafttreten von Novellen {#prov_inkrafttreten_von_novellen}

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 90/2023 tritt § 17 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. September 2023, in Kraft.“

2. § 17 lautet:

### „§ 17 {#prov_17}

### Außerkrafttretern {#prov_au_erkrafttretern}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 5. Mai 2025 außer Kraft.“