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# 115. Verordnung:Änderung der Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz

115. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. November 2023, mit der die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird

> Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 12/2023, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 97/2022, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag „728 Euro“ durch den Betrag „794 Euro“ ersetzt.

2. In § 1 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag „547 Euro“ durch den Betrag „595 Euro“ ersetzt.

3. In § 1 Abs. 1 Z 3 wird der Betrag „665 Euro“ durch den Betrag „726 Euro“ ersetzt.

4. In § 1 Abs. 1 Z 4 wird der Betrag „484 Euro“ durch den Betrag „527 Euro“ ersetzt.

5. In § 1 Abs. 1 Z 5 wird der Betrag „443 Euro“ durch den Betrag „483 Euro“ ersetzt.

6. In § 1 Abs. 1 Z 6 wird der Betrag „315 Euro“ durch den Betrag „344 Euro“ ersetzt.

7. In § 2 wird der Betrag „61 Euro“ durch den Betrag „67 Euro“ ersetzt.

8. In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „326 Euro“ durch den Betrag „356 Euro“ ersetzt.

9. Dem § 4a wird folgender Abs. 11 angefügt:

„(11) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 115/2023 treten § 1 Abs. 1, § 2 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2023 in Kraft.“