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# 121. Verordnung:Änderung der Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungs-verordnung

121. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Dezember 2023, mit der die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird

> Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 12/2023, wird verordnet:

> Die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 77/2023, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 2 wird der Betrag „1.110,26 Euro“ durch den Betrag „1.217,96 Euro“ ersetzt.

2. Nach § 6f wird folgender § 6g eingefügt:

## „§ 6g {#art_6g}

### Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 121/2023 {#prov_ubergangsbestimmung_zur_novelle_lgbl_nr_121_2023}

Förderungsverfahren, die am 31. Dezember 2023 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen der StWUG-DVO in der Fassung LGBl. Nr. 77/2023 zu Ende zu führen.“

3. Dem § 8 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 121/2023 treten § 4 Abs. 2 und § 6g mit 1. Jänner 2024 in Kraft.“