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# 19. Gesetz:Änderung des Steiermärkischen Gemeindebediensteten-Ruhebezugsleistungsgesetz 1985

# (XVIII. GPStLT IA EZ 3553/1 AB EZ 3553/2)

19. Gesetz vom 13. Dezember 2023, mit dem das Steiermärkische Gemeindebediensteten-Ruhebezugsleistungsgesetz 1985 geändert wird

> Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

> Das Steiermärkische Gemeindebediensteten-Ruhebezugsleistungsgesetz 1985, LGBl. Nr. 65/1985, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 115/2020, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 1 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 eingefügt:

„(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Zahlung von Ruhe- und Versorgungsgenüssen der Gemeinden im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, die nach Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 19/2024 begründet wurden.“

2. Dem § 19 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die Änderung des § 1 Abs. 3 durch die Novelle 19/2024 tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.“