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# 24. Kundmachung:Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages Steiermark

24. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Februar 2024 über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages Steiermark

> Aufgrund des § 3 der Landtags-Wahlordnung 2004 – LTWO, LGBl. Nr. 45/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 16/2024, wird kundgemacht:

## § 1 {#art_1}

Aufgrund des Ergebnisses der Volkszählung zum Stichtag 31. Oktober 2021 entfallen auf die im § 2 Abs. 1 LTWO angeführten Wahlkreise folgende Zahlen an Mandaten:

Wahlkreis

Bezeichnung

Zahl der

Mandate

1

Graz und Umgebung

umfassend die Stadt Graz und den politischen Bezirk Graz-Umgebung

16

2

Oststeiermark

umfassend die politischen Bezirke Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark, Weiz

11

3

Weststeiermark

umfassend die politischen Bezirke Deutschlandsberg, Leibnitz, Voitsberg

8

4

Obersteiermark

umfassend die politischen Bezirke Bruck-Mürzzuschlag, Leoben, Liezen, Murau, Murtal

13

## § 2 {#art_2}

Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen zum Landtag Steiermark zugrunde zu legen, die vom Inkrafttreten dieser Kundmachung an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der Mandatsverteilung aufgrund der jeweils nächsten Volkszählung stattfinden.