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# 54. Verordnung:Änderung der BauÜbertragungsverordnung 2013

54. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Mai 2024, mit der die BauÜbertragungsverordnung 2013 geändert wird

> Aufgrund des § 40 Abs. 5 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 43/2024, wird über Antrag der unter § 1 bezeichneten Gemeinden verordnet:

> Die Bau-Übertragungsverordnung 2013, LGBl. Nr. 1/2013, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 44/2023, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 1 Abs. 1 lit. D wird folgende Z 20 angefügt:

„20.

Gemeinde Rohr bei Hartberg

14. März 2024“

2. Dem § 5 wird folgender Abs. 16 angefügt:

„(16) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 54/2024, bei den bis zum Tag der Kundmachung dieser Verordnung zuständigen Behörden anhängigen Verfahren sind von diesen zu Ende zu führen.“

3. Dem § 8 wird folgender Abs. 16 angefügt:

„(16) In der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 54/2024, tritt § 1 Abs. 1 lit. D Z 20 und § 5 Abs. 16 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 18. Juni 2024, in Kraft.“