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# 67. Verordnung:Änderung der Verordnung über die Sportehrenzeichen

67. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Juni 2024, mit der die Verordnung über die Sportehrenzeichen geändert wird

> Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Steiermärkischen Landessportgesetzes 2015, LGBl. Nr. 53/2015, wird verordnet:

> Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Sportehrenzeichen, LGBl. Nr. 54/2016, wird wie folgt geändert:

1. § 6 Abs. 5 lautet:

„(5) Der Landessportehrenring ist ein Goldring mit einer aufgesetzten ovalen Schale, in welche der steirische Panther eingraviert ist. Auf der Innenseite des Landessportehrenringes sind das Jahr der Verleihung und die Anfangsbuchstaben des Vor- und Zunamens der ausgezeichneten Person einzugravieren.“

2. Die Überschrift des § 9 lautet:

### „Trophäe“ {#prov_trophae}

3. § 9 Abs. 1 lautet:

„(1) Als sichtbares, äußeres Zeichen wird in jeder Kategorie eine Trophäe verliehen.“

4. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt:

## „§ 11a {#art_11a}

### Inkrafttreten von Novellen {#prov_inkrafttreten_von_novellen}

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 67/2024 treten § 6 Abs. 5, die Überschrift des § 9 und § 9 Abs. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 9. Juli 2024, in Kraft.“