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# 69. Verordnung:Ladenöffnungszeiten anlässlich des Gelegenheitsmarktes „Italienische Nacht“ am 14. August 2024 in Voitsberg

69. Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 4. Juli 2024 über die Ladenöffnungszeiten anlässlich des Gelegenheitsmarktes „Italienische Nacht“ am 14. August 2024 in Voitsberg

> Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 4 Öffnungszeitengesetz 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

### Öffnungszeit {#prov_offnungszeit}

Verkaufsstellen innerhalb des Hauptplatzes und dessen Nebenfahrbahnen sowie des Michaeliplatzes der Stadtgemeinde Voitsberg dürfen am 14. August 2024 bis 22.00 Uhr offengehalten werden.

## § 2 {#art_2}

### Waren {#prov_waren}

Folgende Warengruppen sind insbesondere Hauptgegenstand des Marktverkehrs und dürfen während der verlängerten Öffnungszeiten verkauft werden: Textilien, Lederwaren, Schreibwaren, Musikartikel, Spielartikel, Schmuck, Lebensmittel, Haushaltswaren, Kosmetik, Geschenkartikel, Tourismusartikel, Elektrowaren und Sehbehelfe sowie original italienische Produkte, Glaskunst und andere mit dem Motto des Marktes in Einklang stehende Waren.

## § 3 {#art_3}

### Zeitlicher Geltungsbereich {#prov_zeitlicher_geltungsbereich}

Diese Verordnung tritt mit 14. August 2024 in Kraft und tritt mit 15. August 2024 außer Kraft.