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# 72. Verordnung:Änderung der Land- und forstwirtschaftlichen Fachschulverordnung

72. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juli 2024, mit der die Land- und forstwirtschaftliche Fachschulverordnung geändert wird

> Auf Grund der §§ 7, 24, 25 und 84 des Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 12/1977, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 8/2021, wird verordnet:

> Die Land- und forstwirtschaftliche Fachschulverordnung, LGBl. Nr. 64/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 79/2020, wird wie folgt geändert:

1. § 6 Abs. 1 lautet:

„(1) Für die Fachschulen werden die Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände (Stundentafel) in den folgenden Anlagen festgelegt:

Fachbereich Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement:

Fachbereich Land- und Forstwirtschaft:

2. In § 3 Abs. 4 entfällt das Wort „Feldgemüsebau“ und Z 2 lit. b.

3. Dem § 8a wird folgender Abs. 11 angefügt:

„(11) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 72/2024 treten § 6 Abs. 1 und die Anlagen A1, A4, B1, B1a, B6, B9 und B11 mit 1. September 2024 in Kraft.“

4. Die Anlagen A1, A4, B1, B1a, B6, B9 und B11 werden neu erlassen.

### Anlage A1 {#prov_anlage_a1}

#### Drei- und vierjährige Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft – verschränkte Form mit dem Fachbereich Land- und Forstwirtschaft

Klassen und Wochenstunden

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

1. Pflichtgegenstände

Allgemeinbildung

Religion

2

2

12 Wochen Betriebspraktikum

2

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

Lebende Fremdsprache (Englisch)

2

2

2

Bewegung und Sport

2

2

2

Politische Bildung und Recht

1

1

1

Musische Bildung

0-1

0-1

0-1

Persönlichkeitsbildung und Berufsorientierung

0-1

0-1

0-1

Unternehmerische Bildung

Angewandte Informatik

1

1

1

Unternehmensführung und Rechnungswesen

1-2

2-5

3-6

Mathematik und Wirtschaftliches Rechnen

2

2

1-2

Fachliche Bildung Land- und Ernährungswirtschaft

Ernährung und Küchenführung

4-6

4-6

2-10

Haushaltsmanagement und Service

2-5

2-5

1-9

Produktveredelung, Direktvermarktung und Dienstleistungen

2-3

2-3

0-4

Landwirtschaft und Gartenbau

2-3

2-3

1-7

Textiles und Kreatives Gestalten

1-4

1-3

0

Gesundheit und Soziales

1-3

1-3

0-11

Tourismus

0-2

0-2

0-11

Schulautonom

Pferdewirtschaft

0-4

0-4

0-4

Pflichtgegenstände vertiefend

0-4

0-4

0-4

Zweite lebende Fremdsprache

0-4

0-4

0-4

Spezielle Produktionsformen und Innovationen

0-4

0-4

0-4

Gesamtstunden pro Woche

36

36

36

davon Theorie

22

22

26

davon Praxis

14

14

10

Alternativer Projektunterricht

50

100

100

Gesamtstunden pro Jahr

1.418

1.432

1.108

Instrumentalmusik und Schulspiel

0-2

0-2

0-2

3. Förderunterricht

20

20

20

Organisation:

Die Gegenstandsgruppe „Fachliche Bildung Land- und Ernährungswirtschaft“ und die Gegenstände „Pferdewirtschaft“ und „Innovationen“ sind auch fachpraktisch zu unterrichten.

Schulautonome Gegenstände sind am Beginn des Schuljahres festzulegen.

Nach Ende des Unterrichtsjahres der 2. Klasse kann ein Teil der Betriebspraxis der dritten Klasse in den Hauptferien absolviert werden.

In der 3. Klasse beginnt der stundenplanmäßige Unterricht am 3. November.

In der vierjährigen Form sind zwischen dem sechsten und achten Semester 15 Monate (60 Wochen) Praxis zu absolvieren. Zehn Monate davon werden in Betrieben oder Sozialeinrichtungen geleistet, wobei zwei Monate als Heimpraxis anerkannt werden können.

Der Unterricht kann klassen- und fachrichtungsübergreifend angeboten werden. Die Blockung des alternativen Projektunterrichtes ist möglich. Der Zeitraum, der Inhalt und das Ausmaß des alternativen Unterrichts sind der Schulbehörde zu melden.

### Anlage B1 {#prov_anlage_b1}

#### Dreijährige Fachschule für Land- und Forstwirtschaft – Schwerpunkt Land- und Forsttechnik

Klassen und Wochenstunden

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

1. Pflichtgegenstände

Allgemeinbildung

Religion

2

2

12 Wochen Praktikum

2

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

Lebende Fremdsprache Englisch

2

2

2

Bewegung und Sport

2

2

2

Politische Bildung und Recht

1

1

1

Persönlichkeitsbildung

0-1

0-1

0-1

Unternehmerische Bildung

Angewandte Informatik

1

1

1

Unternehmensführung und Rechnungswesen

1-2

2-5

3-6

Mathematik und wirtschaftliches Rechnen

2

2

1-2

Fachliche Bildung Landwirtschaft

Pflanzenbau

1-5

1-5

1-5

Tierhaltung

1-5

1-5

1-5

Land- und Gebäudetechnik

1-5

1-5

1-5

Produktveredelung, Direktvermarktung und Dienstleistungen

1-5

1-5

1-5

Waldwirtschaft

1-5

1-5

1-5

Ernährung und Haushalt

1-5

1-5

1-5

Schulautonom

Fachkunde (Metallbearbeitung)

0-5

1-5

1-5

Computergestütztes Fachzeichnen

0-2

1-2

1-2

Pflichtgegenstände vertiefend

0-2

0-2

0-2

Metallbearbeitung

1-5

1-5

1-5

Holzbearbeitung

0-5

0-5

0-5

Summe Wochenstunden

36

36

36

davon Theoriestunden

22

22

22

davon Praxisstunden

14

14

14

Alternativer Projektunterricht

50

100

100

Summe Gesamtstunden

1.418

1.432

1.108

2. Freigegenstände

Musische Bildung

0-2

0-2

0-2

Fachzeichnen CAD

0-2

0-2

0-2

Forst- und Arbeitstechnik

0-2

0-2

0-2

Spezielle Tierhaltungsformen

0-2

0-2

0-2

Jagd und Fischerei

0-2

0-2

0-2

Energietechnik/Ressourcenmanagement

0-2

0-2

0-2

Spezielle Produktionsformen und Innovationen

0-2

0-2

0-2

3. Förderunterricht

20

20

20

Organisation:

Der Gegenstand „Unternehmensführung und Rechnungswesen“, die Gegenstandsgruppe „Fachliche Bildung Landwirtschaft“, „Fachkunde Metallbearbeitung“, „Energietechnik/Ressourcenmanagement“ und „Spezielle Produktionsformen und Innovationen“ sind auch fachpraktisch zu unterrichten.

Schulautonome Gegenstände sind am Beginn des Schuljahres festzulegen.

Die dreijährige Fachschule wird im modularen System in zwei Ausbildungsstufen geführt.

Nach Ende des Unterrichtsjahres der 2. Klasse kann ein Teil der Betriebspraxis der dritten Klasse in den Hauptferien absolviert werden.

Die Praxiszeit, nach Ende des Unterrichts des vierten Semesters bis zum Beginn des fünften Semesters, umfasst in Summe mindestens 12 Wochen. Davon sind mindestens 12 Wochen als landwirtschaftliche Fremdpraxis auf einem von der Schule anerkannten landwirtschaftlichen Betrieb zu leisten, dies unter Einrechnung des im zweiten Schuljahr absolvierten Teiles, der Rest als landwirtschaftliche Heimpraxis. Die Zeit der landwirtschaftlichen Heimpraxis kann auch voll oder teilweise für ein Betriebspraktikum für Zusatzqualifikationen oder eine Lehrzeit verwendet werden, dies in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder in Betrieben des Handels, des Gewerbes und der Industrie der EU-Länder.

In der 3. Klasse beginnt der stundenplanmäßige Unterricht am 3. November.

Der Unterricht kann klassen- und fachrichtungsübergreifend angeboten werden. Die Blockung des alternativen Projektunterrichtes ist möglich. Der Zeitraum, der Inhalt und das Ausmaß des alternativen Unterrichts sind der Schulbehörde zu melden.

### Anlage B1a {#prov_anlage_b1a}

#### Mehrberufliche Ausbildung Metallbearbeitung (Schulversuch)

Wochenstunden

Gesamtstunden

1. Pflichtgegenstände

Unternehmerische Bildung

Mathematik und Fachrechnen

4

96

Betriebswirtschaft und Unternehmensführung

1

24

Fachliche Bildung Maschinenbau

Computergestütztes Fachzeichnen

7

168

Fachkunde (Maschinenbautechnik)

8

192

Praktischer Unterricht

16

384

Wochenstunden

36

864

2. Alternativer Unterricht

Qualifikationen, Projekte

100

100

Summe Gesamtstunden

964

Organisation:

Im Lauf des Schuljahres ist ein vierwöchiges Praktikum in einem von der Schule anerkannten technischen Betrieb zu absolvieren. Der alternative Unterricht kann klassen- und schulübergreifend angeboten werden. Die Blockung des alternativen Projektunterrichtes ist möglich. Der Zeitraum, der Inhalt und das Ausmaß des alternativen Unterrichts sind der Schulbehörde zu melden.

### Anlage B6 {#prov_anlage_b6}

#### Weiterführende zweijährige Fachschule für Gartenbau

Gegenstand

1. Klasse

2. Klasse

Gesamt

davon praktischer Unterricht

1. Pflichtgegenstände

Allgemeinbildung

Religion

5

5

10

Politische Bildung und Recht

5

5

10

Unternehmerische Bildung

Unternehmensführung und Rechnungswesen

25

25

50

Fachliche Bildung Gartenbau

Gartenbauliche Grundlagen

42

42

84

24

Pflanzenschutz

28

28

56

16

Gemüsebau

32

32

64

24

Zierpflanzenbau

32

32

64

24

Floristik

27

27

54

24

Baumschulwesen

32

32

64

24

Garten- und Landschaftsbau

32

32

64

24

Summe

520

160

2. Alternativer Projektunterricht

100

Gesamtsumme

620

160

Organisation:

Die Gegenstandsgruppe „Fachliche Bildung Gartenbau“ ist auch fachpraktisch zu unterrichten.

Der alternative Unterricht kann klassen- und schulübergreifend angeboten werden. Die Blockung des alternativen Projektunterrichtes ist möglich. Der Zeitraum, der Inhalt und das Ausmaß des alternativen Unterrichts sind der Schulbehörde zu melden.

### Anlage B9 {#prov_anlage_b9}

#### Weiterführende zweijährige Fachschule für Feldgemüsebau

Gegenstand

1. Klasse

2. Klasse

Gesamt

davon praktischer Unterricht

1. Pflichtgegenstände

Allgemeinbildung

Religion

5

5

10

0

Politische Bildung und Recht

5

5

10

0

Unternehmerische Bildung

Unternehmensführung und Rechnungswesen

25

25

50

0

Fachliche Bildung Feldgemüsebau

Bodenkunde und Düngung

39

39

78

28

Pflanzenschutz

34

34

68

28

Kulturführung im Gemüseanbau

74

74

148

48

Veredlung und Vermarktung von Gemüse

34

34

68

28

Technik im Gemüsebau

34

34

68

28

Summe

500

160

2. Alternativer Projektunterricht

100

Gesamtsumme

250

250

600

160

Organisation:

Die Gegenstandsgruppe „Fachliche Bildung Feldgemüsebau“ ist auch fachpraktisch zu unterrichten.

Der alternative Unterricht kann klassen- und schulübergreifend angeboten werden. Die Blockung des alternativen Projektunterrichtes ist möglich. Der Zeitraum, der Inhalt und das Ausmaß des alternativen Unterrichts sind der Schulbehörde zu melden.